Das ändert sich für Landwirte im Jahr 2026

Regionalversammlung 2026

Der Schreibtisch ist eine der intensivsten Ackerflächen der Landwirte. Neben Planung, Buchhaltung sowie Ein- und Verkauf müssen sie hier ihre Arbeit für mögliche Kontrollen dokumentieren. So soll überprüfbar sein, ob sie an die gesetzlichen Vorgaben vor allem bei Pflanzenschutz und Düngung halten. Über den aktuellen Stand der Vorgaben hielt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf die Landwirte bei den Regionalversammlungen auf dem Laufenden.

Insgesamt rund 650 Landwirte, und damit jeder Dritte im Landkreis, nahm dieses Informationsangebot an. Bei der Versammlung in Pfakofen führte Pflanzenbauberater Michael Hierlmeier durch den Abend.

LfL stellt kostenloses Programm für Düngeplanung ein – Digitale Ackerschlagkarteien als Alternativen

Im Frühjahr steht, wenn die Pflanzen wieder zu wachsen beginnen, die Düngung an. Hier hatte Michael Hierlmeier vom AELF gleich die erste große Veränderung für die Landwirte im Gepäck. 2026 können sie zum letzten Mal die kostenfreien Programme zur Düngung der Landesanstalt für Landwirtschaft verwenden. Danach werden sie eingestellt. „Schauen Sie sich frühzeitig nach Alternativen um. Es gibt mittlerweile mehrere Apps und Programme externer Anbieter“, so Hierlmeier. Diese werden oft als „digitale Ackerschlagkarteien“ bezeichnet.

Darauf sollten Landwirte bei der Wahl einer digitalen Ackerschlagkartei achten:

  • Programmumfang
  • Bedienerfreundlichkeit + Handhabung + Übersichtlichkeit + Eingabe per App
  • Ein- und Ausgaben weitgehend selbsterklärend
  • Fehlerhinweise bei der Eingabe und automatische Prüfung
  • Datenimport und Datenexport/Schnittstellen
  • Richtige Ergebnisse
  • Kosten
  • Betreuung

„Achten Sie hier bitte auf Qualität. Die Programme müssen die richtigen Ergebnisse für die Regelungen, wie sie in Bayern gelten, liefern.“
Michael Hierlmeier, AELF Regensburg-Schwandorf

Neue Bestimmungen beim Pflanzenschutz

Die digitale Ackerschlagkartei kann auch bei einer weiteren Neuerung hilfreich sein. Seit 1. Januar 2026 müssen Landwirte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln viel ausführlichere Angaben machen. „Es reicht zum Beispiel nicht mehr, den Namen des Mittels zu notieren. Ab jetzt muss auch die Zulassungsnummer notiert sein“, unterstreicht dies Hierlmeier. Außerdem muss die Kultur mit einem internationalen, fünfstelligen Buchstabensystem, dem sogenannten EPPO-Code, eindeutig identifiziert werden. Die Aufzeichnung muss unverzüglich erfolgen, spätestens aber nach 30 Tagen vollständig vorhanden sein. Im Jahr 2026 ist das noch analog möglich. Die Pflicht zur elektronischen Form wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben.

Das müssen Landwirte ab 2026 beim Pflanzenschutz dokumentieren

  • Art der Verwendung (z.B. Agrarfläche, geschlossener Raum, Saatgut)
  • Verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
  • Anwendungsdatum
  • Startzeitpunkt (Uhrzeit) der Anwendung (je nach Anwendung)
  • Aufwandmenge
  • Behandelte Kulturpflanze / Pflanzenerzeugnis und behandelte Fläche (FID sofern vorhanden, ansonsten Flurstücksnummer, GPS - Geometrie, GPS - Punkt) mit Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit (ha, m³ oder t)
  • EPPO-Codes (= eindeutige Bezeichnung einer Pflanzenart)
  • BBCH-Stadium der Kultur (je nach Anwendung)
  • Name und Vorname des Anwenders

Freiwillige Ökoregelungen als Ausgleich bei sinkenden Marktpreisen

„Die Situation auf den Märkten ist aktuell sehr schlecht. Hier bietet es sich an, mit freiwilligen Leistungen, den sogenannten Ökoregelungen, diese Entwicklung etwas abzufedern“, nahm Hierlmeier noch die Vorteile der Förderung in den Blick. In guten Jahren können die Landwirte weitgehend davon leben, was ihre Produkte auf dem Markt einbringen. Doch aktuell sieht die Situation ganz anders aus. Die Preise sind bei allen Marktfrüchten deutlich gesunken. Dies wird am Brotweizen deutlich: Konnte der Landwirt im Vorjahr noch 231 Euro pro Tonne erzielen liegt der Preis aktuell nur bei 170 Euro pro Tonne.
Eine einfache Möglichkeit, so Hierlmeier, wäre zum Beispiel die sogenannte Ökoregel 1a, bei der der Landwirt Ackerland stilllegt und dafür anteilig einen guten Ausgleich erhält. Hier könne unter Umständen mehr übrig bleiben, als wenn er dieses Land bewirtschaftet und den Ertrag auf dem Markt verkauft. Allerdings ist das nur für einen begrenzten Anteil der eigenen Fläche möglich. Wer schon von Haus aus eine weite Fruchtfolge mit Leguminosen fährt, kann unter Umständen die Ökoregel 2 beantragen. Fruchtfolge ist gut für Humusaufbau, Bodenleben, Unkrautunterdrückung und Artenvielfalt. Außerdem hilft sie, das wirtschaftliche Risiko zu streuen, bedeutet aber auch zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Landwirt.

Anmeldung für 19. und 24. März, jeweils online
Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag 2026

Hände liegen auf einer Tastatur, Bildschirm zeigt Oberfläche der Online-Anwendung iBALIS

Landwirte können in diesem Jahr vom 20. März bis 15. Mai ihren Mehrfachantrag stellen. Es können Zahlungen aus dem EU-Direktzahlungsprogrammen, der Ausgleichzulage, vom Agrarumweltmaßnahmen, u.a. für das Jahr 2023 beantragt werden. Bei der Antragsstellung kommen Neuerungen auf sie zu.  Mehr