Das ändert sich für Landwirte im Jahr 2026

Der Schreibtisch ist eine der intensivsten Ackerflächen der Landwirte. Neben Planung, Buchhaltung sowie Ein- und Verkauf müssen sie hier ihre Arbeit für mögliche Kontrollen dokumentieren. So soll überprüfbar sein, ob sie an die gesetzlichen Vorgaben vor allem bei Pflanzenschutz und Düngung halten. Über den aktuellen Stand der Vorgaben hielt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf die Landwirte bei den Regionalversammlungen auf dem Laufenden.
Insgesamt rund 650 Landwirte, und damit jeder Dritte im Landkreis, nahm dieses Informationsangebot an. Bei der Versammlung in Pfakofen führte Pflanzenbauberater Michael Hierlmeier durch den Abend.
LfL stellt kostenloses Programm für Düngeplanung ein – Digitale Ackerschlagkarteien als Alternativen
Darauf sollten Landwirte bei der Wahl einer digitalen Ackerschlagkartei achten:
- Programmumfang
- Bedienerfreundlichkeit + Handhabung + Übersichtlichkeit + Eingabe per App
- Ein- und Ausgaben weitgehend selbsterklärend
- Fehlerhinweise bei der Eingabe und automatische Prüfung
- Datenimport und Datenexport/Schnittstellen
- Richtige Ergebnisse
- Kosten
- Betreuung
„Achten Sie hier bitte auf Qualität. Die Programme müssen die richtigen Ergebnisse für die Regelungen, wie sie in Bayern gelten, liefern.“
Michael Hierlmeier, AELF Regensburg-Schwandorf
Neue Bestimmungen beim Pflanzenschutz
Das müssen Landwirte ab 2026 beim Pflanzenschutz dokumentieren
- Art der Verwendung (z.B. Agrarfläche, geschlossener Raum, Saatgut)
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel und Zulassungsnummer
- Anwendungsdatum
- Startzeitpunkt (Uhrzeit) der Anwendung (je nach Anwendung)
- Aufwandmenge
- Behandelte Kulturpflanze / Pflanzenerzeugnis und behandelte Fläche (FID sofern vorhanden, ansonsten Flurstücksnummer, GPS - Geometrie, GPS - Punkt) mit Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit (ha, m³ oder t)
- EPPO-Codes (= eindeutige Bezeichnung einer Pflanzenart)
- BBCH-Stadium der Kultur (je nach Anwendung)
- Name und Vorname des Anwenders
Freiwillige Ökoregelungen als Ausgleich bei sinkenden Marktpreisen
Anmeldung für 19. und 24. März, jeweils online
Informationsveranstaltungen zum Mehrfachantrag 2026

Landwirte können in diesem Jahr vom 20. März bis 15. Mai ihren Mehrfachantrag stellen. Es können Zahlungen aus dem EU-Direktzahlungsprogrammen, der Ausgleichzulage, vom Agrarumweltmaßnahmen, u.a. für das Jahr 2023 beantragt werden. Bei der Antragsstellung kommen Neuerungen auf sie zu. Mehr

