Landwirtschaft

Meldungen

Onlineveranstaltungen 27. März und 10. April 2026, jeweils ab 20 Uhr
Wildtierrettung beim Mähen – Mähknigge

Traktor mit Mähwerk auf Grünland

© Lukas Müller, ALB Bayern e.V.

Schützen Sie Rehkitze bei der Grünlandmahd – und sichern Sie hochwertiges Grundfutter. Der Mähknigge und die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt Wildtierrettungsstrategien liefern Maßnahmen zur Vermeidung des Mähtods. Handlungsempfehlungen und Checklisten erhalten Sie bei den Online-Veranstaltungen am 27. März oder 10. April. 

Informationsveranstaltungen am 27.03. und 10.04. online - LfL Externer Link

Mähknigge - LfL Externer Link

Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

Mähdrescher im Maisfeld bei der Ernte.

© PantherMedia / vschlichting

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist. 

Weitere Infos - Regierung Oberpfalz Externer Link

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.