Bio-Berater spricht bei Winterversammlungen des AELF
Dem Unkraut immer einen Schritt voraus

"Ich möchte die biologische Landwirtschaft mit den Konventionellen so zusammenbringen, dass einer vom anderen lernen kann", sagte Hans Schiefereder, Ackerbauberater von Bioland, auf den Winterversammlungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf. Er sprach dort über die Möglichkeiten der mechanischen Unkrautbekämpfung in Getreide und Mais.

Von den rund 150 Landwirten, die allein zur Veranstaltung in Pfakofen gekommen waren, bewirtschaftet der weitaus überwiegende Teil seinen Betrieb konventionell. Nichtsdestotrotz herrschte großes Interesse an dem Vortrag und den neuesten Entwicklungen in den Bereichen Förderung und Pflanzenbau, die Behördenleiter Georg Mayer und Pflanzenbauberater Ludwig Pernpeintner, beide vom AELF, vortrugen.

Praxiserfahrung und Gespür für den Boden

Denn auch konventionelle Landwirte sehen sich gerade nach Alternativen um, um den chemischen Pflanzenschutz zumindest zu reduzieren. „Die Zahl der Wirkstoffe wird weniger, die Auflagen mehr, die Mittel immer teurer“, erklärte Behördenleiter Mayer dieses Phänomen. Welche Maschinen braucht da der Landwirt als Alternative? „Erst einmal keine“, lautet die überraschende Antwort Schiefereders in seinem Vortrag. Denn das wichtigste Puzzleteil ist für Schiefereder der Mensch mit seinen Sinnen, seiner Praxiserfahrung und seinem Gespür für den Boden, die Pflanzen und für die Maschine: „Die beste und teuerste Technik kann dich nicht ersetzen.“

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Bioland-Berater Schiefereder über die Zusammenarbeit von konventionellen und Biolandwirten

Vielfältige Fruchtfolge senkt Unkrautdruck

Es muss also nicht die High-End-Maschine mit zehn Kameras und KI um den Preis mehrerer Mittelklassewägen sein. Doch ganz ohne geht es natürlich nicht. Worauf Schiefereder aber hinweisen möchte: Die Unkrautbekämpfung geht schon lange los, ehe der Landwirt überhaupt erst seinen Striegel oder sein Hackgerät am Traktor anhängt und aufs Feld hinausfährt. Eine schonende Bodenbearbeitung und eine besonders vielfältige Fruchtfolge können den Unkrautdruck schon wesentlich senken. Denn die Gerste zum Beispiel hat eine eine andere Begleitvegetation als der Mais. „Ein Unkraut wird immer dann zum Problem, wenn es überhandnimmt. Je vielfältiger die Fruchtfolge, umso vielfältiger die Begleitvegetation am Acker, umso geringer demnach die Gefahr der Verunkrautung“, so Schiefereder.

Zwischenfrüchte als Joker

Eine ganz wichtige Rolle spielten hier die Zwischenfrüchte, erklärt Schiefereder. So nennt man Pflanzen, die der Landwirt zwischen zwei Hauptfrüchten auf seinen Feldern anbaut. Hat er auf einem Feld im Juli oder August seinen Weizen gedroschen und plant im nächsten Jahr dort Mais anzubauen, kann er dort in der Zwischenzeit die sogenannten Zwischenfrüchte ansäen. „Eine Mischung mit mindestens acht Pflanzenarten ist wie eine Löschtaste für Fruchtfolgekrankheiten und Unkräuter“, bringt es Schiefereder auf den Punkt.

Auch beim Maschineneinsatz geht es um den Boden

Mehrere Personen begutachten einen Striegel
Schiefereder geht bei der Unkrautbekämpfung vom Boden aus. Auch bei der mechanischen Unkrautregulierung mit Striegel und Hacke. Deshalb ist hier besonders auf den Zeitpunkt zu achten, wenn es warm ist und der Boden, die Pflanze bzw. der Keimling elastisch ist, ob beim Blindstriegeln oder auch, wenn die Pflanzen schon größer sind. Der Ackerbauberater gab auch Tipps zu Häufigkeit, Einsatzzeitpunkt und Einstellung der Maschinen. Bis zu sechs Mal muss der Landwirt während einer Kultur aufs Feld hinausfahren. Das bedeutet auch einen deutlich höheren Kraftstoffverbrauch.

Neues aus dem Landwirtschaftsamt

Neben dem Vortrag von Hans Schiefereder informierten Behördenleiter Georg Mayer und Pflanzenbauberater Ludwig Pernpeintner über Aktuelles in Sachen Pflanzenbau und Förderung.

Stoffstrombilanz

Derzeitige Situation
Bis zum Inkrafttreten einer neuen StoffBilV ist eine Stoffstrombilanz verbindlich von den seit 2018 bilanzierungspflichtigen Betrieben für das ablaufende Kalenderjahr 2023 zu berechnen. Die Erstellung muss jährlich spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums (KJ bzw. WJ) erfolgen
Neu seit 1. Januar 2023 (Grenzen nach alter StoffBilV; können sich nach neuer StoffBilV verändern):

Betriebe (mit):

  • mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder
  • mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) Betrieb
  • die Wirtschaftsdünger/ Biogasgärreste aufnehmen
  • Biogasanlage + funktionalem Zusammenhang mit stoffstrombilanzpflichtigen Betrieb besteht
müssen erstmals für das Jahr 2023 eine Stoffstrombilanz erstellen und die dazugehörige Dokumentation führen.

Empfehlungen: Zeitfenster für Berechnung ausnutzen!

  • Betriebe, die seit 2023 erstmals StoffBilV-pflichtig wurden, sollen mit der Berechnung abwarten (Kalenderjahr wählen), um eine Neuberechnung nach den zukünftig gültigen Vorgaben zu vermeiden
  • vorsorglich Belege und Lieferscheine über Nährstoffzufuhr und Abfuhr sammeln, auch Futtermitteluntersuchungen erwägen
  • darauf achten, dass neben den Mengen auch die Nährstoffgehalte (N/P) angegeben sind
  • kritische Auseinandersetzung mit betrieblichen Nährstoffverlusten

Gewässerrandstreifen

1. Gewässereinstufungen
Gewässerdefinition nach WHG: PfSchAnwV , GLÖZ4, § 38a WHG
Gewässerdefinition nach BayNatSchG („keine künstlichen Gewässer“): „Volksbegehren Streifen“

Gewässereinstufung nimmt grundsätzlich das Wasserwirstschaftsamt vor! Siehe Umweltatlas!

  • Situation im Landkreis Regensburg: Wasserwirtschaft Regensburg wird höchst wahrscheinlich zum 1. Juli 24 NICHT fertig.
  • Situation im Landkreis Schwandorf: Wasserwirtschaft Weiden wird höchst wahrscheinlich zum 1. Juli 24 fertig.
Bis dahin bleibt die bisherige Regelung weiter bestehen (R bis voraussichtlich 1. Juli 2025, SAD bis voraussichtlich 1. Juli 2024)

Gewässer ist es, wenn

  • es einen Namen hat
  • und ein Gewässerbett vorhanden ist
Mit einem 5m breiten bewachsenen Randstreifen von der Böschungsoberkante des Gewässers hat der Landwirt fast alle Auflagen hier erfüllt.

Ausnahmen:

  • Abstandsauflagen nach DüVo in Abhängigkeit von der Hangneigung
  • Gewässerrandstreifen (GWR) auf Grundstücken des Freistaats Bayern nach Artikel 21 Abs. 1 BayWG)

Lösungen:

  • GWR
  • GWR und zugleich als GLÖZ 8
2. Gewässer nach Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel
Gewässerdefinition periodisch/gelegentlich: untere Grenze

Gewässerabstand abhängig von

  • Pflanzenschutzmittel
  • Düsentechnik (Abdriftminderung)

Hangauflage

  • Voraussetzung: Gewässer + Hang (Neigung größer 2 %)
  • ob und wie breit ein bewachsener Randstreifen vorgeschrieben ist, hängt vom jeweiligen Präparat ab.

Lösungen

  • GWR und anschließend KULAP-Streifen
  • GWR mit Flächenstilllegung GLÖZ8