Unser Wald
Natura 2000-Gebiete

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In unserem Amtsbereich befinden sich insgesamt 31 zum Teil landkreis- und regierungsbezirksübergreifende FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiet).

Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Landnutzung durch Landwirte und Waldbesitzer. Diese haben in vielen Gebieten durch einen verantwortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit der Natur zum jetzigen guten Erhaltungszustand der Gebiete maßgeblich beigetragen.
Insgesamt sind im Landkreis Regensburg rund 10.500 ha als FFH- bzw. 9.400 ha als Vogelschutzgebiet, im Landkreis Schwandorf rund 24.500 ha als FFH- bzw. 15.800 ha als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Vogelschutzgebiete überlappen sich in beiden Landkreisen größtenteils mit FFH-Gebieten. Der Forstbereich am AELF ist zuständig für Natura 2000 im Wald.

Erhaltungsziele - Verschlechterungsverbot - Umsetzung

1992 wurde in Rio de Janeiro die internationale Konvention zum Erhalt der Artenvielfalt beschlossen. Natura 2000 ist der wesentliche Beitrag Europas dazu und eines der umfassendsten Naturschutzprojekte weltweit. Unter dem Begriff „Natura 2000“ werden die sogenannten FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete und die Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) zusammengefasst. Diese Gebiete sollen für die nächsten Generationen typische europäische Arten und deren Lebensräume in einem guten Zustand erhalten. Dafür wurden für jedes einzelne Gebiet sogenannte Erhaltungsziele formuliert. Diese beschreiben die Besonderheiten und damit den Schutzzweck des Gebietes.

Unter Berücksichtigung dieser Erhaltungsziele bleibt die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Das sogenannte Verschlechterungsverbot kann die Bewirtschaftung jedoch dann einschränken, wenn die Erhaltungsziele und damit der Schutzzweck des Gesamtgebietes erheblich gefährdet. Dies ist bei einer Bewirtschaftung wie bisher in der Regel nicht gegeben.
Projekte, die eventuell eine Verschlechterung bewirken könnten und daher vor Beginn mit dem AELF Regensburg-Schwandorf oder der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt werden sollten, sind zum Beispiel:

  • Wegebau
  • großflächige Einbringung fremdländischer Baumarten
  • Entnahme von Höhlenbäumen
  • Entwässerung von Flächen
  • Größere Hiebsmaßnahmen (Kahlschlag)

Diese führen jedoch nicht immer zwingend zu einer Verschlechterung im Sinne der Natura 2000-Vorschriften. Bei solchen oder anderen Projekten sollte am besten vorher der/die zuständige Revierleiter/in hinzugezogen werden, um gemeinsam verträgliche Lösungen für die Umsetzung der Projekte zu finden.

Örtliche Zuständigkeit der Forstreviere Externer Link

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in den kommenden Jahren ein Managementplan erstellt. Dabei werden die wertvollen Lebensräume und Arten erfasst, bewertet und Maßnahmen zu ihrem Erhalt geplant. Diese Aufgabe übernimmt im Wald die Forstverwaltung. Im Offenland ist die Naturschutzverwaltung zuständig.

Falls Sie Fragen als Besitzer/in von Waldflächen in Natura 2000-Gebieten haben, wenden Sie sich an Ihre/Ihren zuständige/n Revierleiter/in oder Gebietsbetreuer/in Natura 2000 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Örtliche Zuständigkeit der Forstreviere

FFH-Gebiete Regensburg und Regensburger Land

FFH-Gebiete Schwandorf

Kartenübersicht aller FFH-Gebiete in Bayern

Für Fragen zum Offenland wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises: